Bad Iburg ist eine Stadt und ein staatlich anerkannter Kneipp-Kurort im Südwesten des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.559 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49186
Vorwahl
05403
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ostenfelde, AufdemDonnerbrink, Ostenfelde
Gemeinde Bad Iburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 33 "Eichholz / Freedenstraße", 1. Änderung, und den Bebauungsplan Nr. 92 "Im Broke" als Satzung beschlossen. Zudem wurde am 01.10.2024 die Außenbereichssatzung "Krümpel" gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die CDU-Fraktion im Stadtrat arbeitet an der Neugestaltung der südlichen Innenstadt, insbesondere am Charlottenburger Ring, um neue bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und den Kreuzungsbereich neu zu gestalten. Es gibt auch Pläne, das Baugebiet am Schlossblick zu erweitern.
Weitere Planungen umfassen das Wohngebiet "Südlich Lerchenhain" mit etwa 185 Wohneinheiten und die Erweiterung des Wohngebiets am Niederstockumer Weg.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.